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   OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - I-3 Wx 38/16   

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OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - I-3 Wx 38/16 (https://dejure.org/2016,34232)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.2016 - I-3 Wx 38/16 (https://dejure.org/2016,34232)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 2016 - I-3 Wx 38/16 (https://dejure.org/2016,34232)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 401
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 03.11.2014 - 2 Wx 315/14

    Zulässigkeit des Antrags des Nachlassverwalters auf Aufhebung der Anordnung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - 3 Wx 38/16
    Aus § 48 Abs. 1 Satz 2 FamFG ergibt sich nicht, dass die Nachlassverwaltung auch bei Zweckerreichung (Berichtigung oder Sicherstellung aller bekannten Nachlassverbindlichkeiten) nur auf Antrag aufgehoben werden kann (anders OLG Köln FGPrax 2015, 87 - deshalb Zulassung der Rechtsbeschwerde).3.
  • OLG Hamm, 25.05.2010 - 15 W 28/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Nachlassgläubigers gegen die Aufhebung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - 3 Wx 38/16
    Die erfolgreiche Beschwerde gegen eine die Nachlassverwaltung wegen Zweckerreichung aufhebende Entscheidung des Nachlassgerichts führt nicht dazu, dass das Amt des Verwalters und die Nachlassverwaltung wieder aufleben; dazu bedarf es vielmehr der erneuten Anordnung der Nachlassverwaltung und der erneuten Bestellung eines Nachlassverwalters, was erfordert, dass die Voraussetzungen für die erneute Anordnung der Nachlassverwaltung und die erneute Bestellung eines Nachlassverwalters vorliegen (anders OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1595 ohne nähere Begründung - deshalb Zulassung der Rechtsbeschwerde).4.
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZB 6/17

    Aufhebung der Nachlassverwaltung: Antragsbefugnis im Falle der Zweckerreichung

    Vielmehr könne dies auch von Amts wegen, ggf. auf Anregung des Nachlassverwalters, erfolgen (so neben dem Beschwerdegericht insbesondere OLG Düsseldorf ZEV 2016, 701; OLG Hamm ErbR 2010, 328; Küpper ZEV 2016, 702, 703; Grav, ZEV 2017, 96; jurisPK-BGB/Klinck, 8. Aufl. Aktualisierung 17. März 2017, § 1988 Rn. 5.1; vgl. auch RGZ 72, 260, 263 f.).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 15 W 237/16

    Aufhebung der Nachlassverwaltung

    Nach dem Verständnis des Senats bezieht sich die Vorschrift aber von vorneherein nicht auf den Fall einer Erledigung des Verfahrenszwecks durch die Erfüllung aller bekannten Nachlassverbindlichkeiten (wie hier OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2016 - 3 Wx 38/16 = ZEV 2016, 701 mit zust. Anm. Küpper = ErbR 2016, 711).
  • LG Berlin, 11.10.2022 - 87 T 368/21

    Entlassung eines Betreuers und Betreuerwechsel

    Der Erfolg der Beschwerde führt daher nicht dazu, dass die weitere Beteiligte zu 1) ex tunc wieder als Betreuerin eingesetzt wird (vgl. für Nachlassverwalter/Nachlasspflegschaft: OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2018 - 6 W 19/18, BeckRS 2017, 141725 Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2016 - 3 Wx 38/16, BeckRS 2016, 18615, Rn. 17; OLG Jena, Beschluss vom 22.05.2013 - 6 W 541/12, bei juris, Rn. 9 und OLG Hamm, Beschluss vom 25.05.2010 - 15 Wx 28/10, BeckRS 2010, 19229 sowie für die Pflegschaft: OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2017 - 11 WF 1214/16, BeckRS 2017, 104589, Rn. 7 und BayObLG, Beschluss vom 08.10.1987 - …
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